Aus den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:

Aufenthaltserlaubnis für Deutsche in der Türkei

Im türkischen Staatsanzeiger (Rezmi Gazette) vom 16.5.98 Nr.233444 sind Ausführungs- Vorschriften zum Ausländerrecht der Republik Türkei veröffentlicht worden. 

Danach gelten die folgenden Regeln: 

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten für touristische Zwecke ohne Visum erlaubt.

Auf Antrag kann die Ausländerpolizei ( Yabancilar Subesi ) eine Verlängerung dieses Aufenthaltes auf insgesamt maximal sechs Monate gestatten. Über das einzuhaltende Verfahren können Sie vom Vizekonsulat Antalya ein gesondertes Merkblatt erhalten. 

Wer länger als sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß vor seiner Einreise in die Türkei bei einer türkischen Auslandsvertretung ( Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat ) (Anm. d. Webmaster: in Deutschland, Zuständigkeit nach Bundesländern) ein Visum einholen. Die Umwandlung eines visumfreien Kurzaufenthaltes in einen Daueraufenthalt in der Türkei ist nicht mehr möglich. 

Ausnahmen sind möglich für Personen, die bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits eine Aufenthaltserlaubnis besaßen, und für Ehegatten von türkischen Staatsangehörigen. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Daueraufenthalt können bei einer der türkischen Auslandsvertretungen erfragt werden. Mit Sicherheit ist jedoch nachzuweisen, aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes in der Türkei bestritten werden soll. 

(Anm. d. Webmaster: Nachweis von Immobilienbesitz, Rentenbescheid, Verdienstbescheinigung, Sparbuch - ca. 600,- DM pro Monat geplanten Aufenthalt - etc.. Mitzubringen ausser Verdienstbescheid: evtl. Mietvertrag und Referenzadressen in der Türkei, Reisepass (Gültigkeit prüfen!!!) und ein Passfoto. Der Antrag muss persönlich beim zuständigen Generalkonsulat erfolgen, Bearbeitungszeit: etwa 2 Monate)

Wer in der Türkei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, benötigt neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis. In diesem Falle ist anzuraten, die Beschaffung zunächst der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis über den zukünftigen Arbeitgeber zu betreiben. Es muß jedoch bedacht werden, dass angesichts der Situation auf dem türkischen Arbeitsmarkt mit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis nur in sehr seltenen Fällen gerechnet werden kann. Die türkische Auslandsvertretung erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ein Visum von kurzer Laufzeit ( etwa 3 Monate ).Nach der Einreise mit diesem Visum müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde ( Yabancilar Subesi ) die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, die zunächst für ein Jahr erteilt wird, dann für drei Jahre und danach für jeweils 5 Jahre verlängert wird. 

Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Arbeitsaufnahme werden zunächst für zwei Jahre erteilt, dann für drei und schließlich für jeweils fünf Jahre verlängert ( mit Übergangsregelungen für Personen, die bei Inkrafttreten bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hatten ). 

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet. 

Ehegatten von türkischen Staatsangehörigen erhalten, unabhängig von der Art des Visums, beim ersten Antrag eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren, die dann für jeweils fünf Jahre verlängert wird. 

Im Falle einer Scheidung dieser Ehe erhält der ausländische Partner eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um jeweils fünf Jahre, wenn die Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat. Bei kürzerem Bestand der Ehe "wird der Antrag des Ausländers gesondert geprüft" (was wohl bedeuten wird, dass im Einzelfall je nach den Umständen entschieden werden kann ). 

Kinder unter 18 Jahren von Ausländern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben. Wenn die Kinder das 18.Lebensjahr vollenden, erhalten sie eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis von jeweils fünf Jahren, wenn sie bereits vorher mindestens fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis hatten. Bei kürzerem Voraufenthalt "wird der Antrag gesondert geprüft", d.h. es dürfte zu einer auf den Einzelfall abgestimmten Ermessensentscheidung erfolgen. 

Die Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen! Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erfolgt ein Eintrag ins IKAMET TEZKERESI mit der folgenden Bedeutung: "Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen". Dieser Vermerk berechtigt auch zur Aus- und Wiedereinreise innerhalb der 15-Tages-Frist; Strafgebühren für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an. 

Diese Auskunft erfolgt ohne Gewähr

Weitere Informationen können Sie einholen bei 
Emniyet Müdürlügü Yabancilar Subesi 

Uncali Emniyet Müdürlügü 2 

Antalya 

Tel.: ( 0242 ) 227 96 07, 227 96 00 - 113 Fax : ( 0242 ) 227 96 07

 

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