Benötigte Unterlagen und notwendige Prozeduren für eine Eheschliessung in Deutschland mit einem Türken | |||||||||||
Erfahrungsbericht
eines Türken. |
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Mit diesem Artikel möchte ich Deutsch-Türkischen Binats einen Überblick für den bevorstehenden "Amtsritt" durch die Türkisch - Deutschen Ämter verschaffen. Der bevorstehende Text basiert sich auf eine Deutsch -Türkische Eheschliessung in Deutschland, zwischen einer Deutschen Staatsangehörigen und einem Türkischen Staatsangehörigen. Es kann durchaus auch umgekehrt angenommen werden ( Deutscher + Türkin, Heirat in Deutschland). Ich gehe davon aus, daß der Türkische Ehepartner bis jetzt noch kein Deutsches Visum hat und die Beziehung der beiden Ehepartner nicht auf "Scheinehe" beruht, sondern auf "echte" Liebe und Fürsorge. Dieser Erfahrungsbericht ist unter fünf Überschriften gegliedert.
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a) Notwendige Unterlagen und Prozeduren für das Standesamt in Deutschland * | |||||||||||
Beitrittserklärung
(erhält man vom dtsch. Standesamt) *
Internationale Geburtsurkunde (in türk. Uluslararasi Dogum Kayit Örnegi)
Vorsicht !!! Insbesondere die Angaben der beiden Ehepartner müssen vollständig ausgefüllt sein (Adresse, Namen, Familiennamen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Tag und Ort der Geburt der BEIDEN Ehepartner). Diese Urkunde weist daraufhin, daß Herr Soundso mit Frau Soundso eine Ehe im Ausland (in diesem Fall Deutschland) schliessen kann. *
Ledigkeitsbescheinigung (türk. Nüfus Kayit Örnegi) *
Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung ( Ikametgah Senedi) *
Notariell beglaubigte Seiten des Reisepasses (alle Seiten !)
Der türk. Ehepartner sollte unbedingt im Besitz von Kopien der o.a. Unterlagen sein. Die braucht er für den Antrag auf das Visum zur Eheschliessung in Deutschland. |
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b) Notwendige Unterlagen und Prozeduren für den Antrag auf ein Visum zwecks Eheschliessung in Deutschland beim Deutschen Generalkonsulat | |||||||||||
* Mindestens noch 12 Monate gültigen Reisepass * Kopien der Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnises, Internationalen Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung. Die Übersetzung der LB, AB müssen auch vorliegen. * Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare(kostenlos am Wachhäuschen des Konsulats erhältlich, unbedingt Formular für Eheschliessung verlangen - nicht Formular für das Besuchervisum) * Zwei Passbilder neueren Datums (besser mehr) * Zwei ausreichend frankierte Umschläge * Kopie der Verpflichtungserklärung der deutschen Ehepartnerin(die bekommt sie von der Ausländerbehörde(ABH) des zukünftigen Wonhortes. * Kopie der Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung des deutschen Standesamtes. * Kopie der Niederschrift zur Anmeldung der Eheschliesung vom deutschen Standesamt. * Eine Antragsgebühr von EUR 25 (ca. 50 DM) * Zu den Kopien der Verpflichtungserklärung, Aufenthaltsbescheinigung, der Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung, sollten vorsichtshalber ihre Originale auch dabei sein. * Zur
Beantragung des Visums auf jeden Fall sehr früh aufbrechen. Man sollte mit 6 - 10 Wochen Bearbeitungszeit nach der Antragsstellung rechnen. (Bei mir hat es jedoch ca. 3 Wochen gedauert). Die Visastelle ist auf keinem Fall mit der Ausländerbehörde zu verwechseln. Konsulate dienen meist zur Übertragung von Unterlagen an die jeweiligen ABH's in Deutschland. * Visaanträge werden von den Konsulaten an die zentrale Ausländerbehörde in Köln per co-mail weitergeleitet, dort wird der Antrag in das Ausländerzentralregister(AZR) aufgenommen und an die ABH des zukünftigen Wohnortes (in diesem Fall der deutschen Ehepartnerin) weitergesendet. Nach positiver oder auch negativer Bewertung des Antrages, wird ein Fax an das Konsulat geschickt. Für diesen Vorgang sollte der türk. Ehepartner das Versanddatum seines Antrages vom Konsulat erfahren. |
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c) Türkische Einwohnermeldeämter und Urkunden | |||||||||||
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Das Einwohnermeldeamt (türk. Nüfus Müdürlügü) *
Die Leitung des Wohnviertels (Mahalle Muhtarligi) |
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d) Unser Erlebnis und "Gang durch die Instutitionen" für die Eheschliessung in Deutschland | |||||||||||
Ich bin selbst Türke, lebe in Istanbul, und werde am 14.02.2002 eine Ehe mit einer Deutschen in Deutschland schliessen. All die Unterlagen und Prozeduren mussten meine Freundin und ich (wir kennen uns schon seit ca 5,5 Jahren) besorgen und durchmachen. Aber glaubt mir, es hat sich wirklich gelohnt. Das lustigste dabei war, daß meine Freundin an meinem Geburtstag mir einen einen Heiratsantrag machte, und ich erstmal ganz verdutzt und sprachlos war (mit Kinnlade ganz unten). So fing
unser Gang durch die Instutionen an. Da mein Familienregister in der Provinzstadt Giresun (Schwarzmeerküste)-Alucra(Bezirk) ist, mußte ich einen Verwandten in einschalten, der mir die originale Ledigkeitsbescheinigung zusendet. Ich hatte das EWA dort erstmal angerufen und erkundigte mich nach dem Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Der gute Herr dort meinte jedoch, daß er in seinem Leben noch nie ein EFZ ausgestellt habe, und so ein Dokument es bei ihnen nicht gäbe. Das brachte mich natürlich etwas aus dem "Gewicht" (wiege 90 Kg). Doch dann fragte ich nach im EWA meines Wohnbezirkes in Istanbul (Kücükcekmece) nach dieser Urkunde, und die bestätigten mir, daß sie dieses Dokument hätten. Sie verlangten von mir nur die Kopie meiner Ledigkeitsbescheinigung. Der
gute Herr füllte leider nur die Spalten zu meiner Person im EFZ aus, und
als ich fragte ob die Spalten meiner Verlobten auch nicht zu füllen sind,
meinte er dies wäre nicht notwendig. Meine
Verlobte besuchte mich dann im Oktober und nach einem gelungenen Segeltörn
in Marmaris, übergab ich ihr die Unterlagen. In der dritten Oktoberwoche
wurde unsere Eheschliessung in Deutschland angemeldet. Ende Oktober beantragte
ich ein Merkblatt vom Deutschen Generalkonsulat in Istanbul. In diesem
Merkblatt stand der folgende Abschnitt in deutsch: "Zur Beantragung eines
Visums zur Eheschließung in Deutschland werden außer den o.a. ersten drei
Unterlagen die Dokumente benötigt, die das Standesamt in Deutschland anfordert
(i.d.R. internationale Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis,
Melde- oder ersatzweise Aufgebotsbescheinigung), sowie eine Einladungs-
und Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG von der/dem zukünftigen
Ehegattin/en." Der
rote Abschnitt brachte mich allerdings ins Schwanken, denn die internationale
Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung
hatte ich bereits an das Standesamt durch meine Verlobten abgegeben. Ich
bekam dann eine Aufgebotsbescheinigung (nach der neuen Regelung in Deutschland,
ist das Aufgebot zur Eheschliessung weggefallen und heisst nun mehr Anmeldung
zur Eheschliessung), die auch ersatzweise (anstelle von internationale
Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung)
vom Konsulat verlangt wird. Als
ich meine Unterlagen beim Konsulat am 12.November 2001 präsentierte, meinte
die "nette" Dame am Schalter, sie bräuchten auch die Kopien der internationalen
Geburtsurkunde, des Ehefähigkeitszeugnis und der Meldebescheinigung. Ich
wies die nette Dame am Schalter darauf hin, daß ich ersatzweise (so wie
es im Merkblatt steht) die Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung
dabei hatte. Sie meinte jedoch wir hätten uns "auf eigene Faust" beim
Standesamt angemeldet ohne das Visum dafür zu beantragen. Diese
Aussage der Konsulatsangestellten verdutzte mich noch mehr, und ich fragte
sie, wie es denn anders möglich sei - Denn ohne eine vorherige Anmeldung
beim Standesamt (mit den erwünschten Unterlagen) kann doch kein Termin
vereinbart werden. Nach langem hin und her wendete sich die nette Dame
an ihre Vorgesetzte. Diese gab mir zwar Recht, doch meinte anschließend,
daß sie zwar die Unterlagen zur Ausländerbehörde zusenden würde, aber
keineswegs eine "Garantie" geben könnte, daß diese Unterlagen auch bearbeitet
würden. Sie wollte lediglich die Kopien (keine Originale) des EFZ,
der Geburtsurkunde und der Meldebescheinigung inkl. Übersetzung. Also
gesagt getan; ich rief meine Verlobte an, und sie setzte sich in Verbindung
mit dem Standesamt, die innerhalb von 30 Minuten meine Unterlagen zufaxte.
Leider war es dann schon nach 12.00, und damit zu spät, um nochmals
in das Konsulat einzutreten. Denn die Öffnungszeiten für Antragssteller
sind von 8.30 bis 11.30. Dummerweise
hatte ich vergessen, einen Bescheid von der Angestellten ausschreiben
zu lassen, um nicht wieder in der Schlange zu stehen (Schlangestehen =
Volkssport Nr.1 i.d. Türkei). Also begab ich mich mit den vollständigen
Dokumenten, am 13.November 2001 wieder an das Konsulat. Ich kam jedesmal
(insgsamt 3 x ) gegen 4.00 morgens an, und trug mich in eine Warteliste
ein, die von einem der Beamten am Wachhäuschen des Konsulates aufgehängt
wurde. Obwohl
ich mich als 11. in die Schlange eintrug, kam ich gar nicht mal in das
Konsulatsgebäude hinein. So trug ich mich in die Warteliste für den nächsten
Tag ein. Was
mir jedoch später auffiel, daß einige Antragssteller, die nach mir kamen,
einfach hereingelassen wurden. Daraufhin versuchte ich nochmals mein Glück
am Nachmittag. Die "netten" Konsulatsangestellten erkannten mich wieder,
und wiesen mich mehrmals zurück. Eine deutsche "Pförtnerin" wies mich
darauf hin (mit Gebrüll) das ich erst morgen kommen könnte und ihr es
völlig egal sei, seit wieviel Tagen ich hier wäre und welche Unterlagen
ich mitgebracht hätte. Ich sprach mit ihr in Deutsch und meinte, dass
ihr Vehalten überaus lächerlich sei und sie sich mal in meine Situation
versetzten sollte. Daraufhin errötete sie sich noch mehr, und verschwand
im Gebäude. Nach
der Abgabe meiner vollständigen Unterlagen bekam ich einen Beleg, mit
dem ich dann mein Visum abholen konnte. Die Angestellte im Konsulat meinte,
daß mein Antrag binnen von 2-3 Wochen wieder in Istanbul eintreffen würde.
Tatsächlich bekam ich nach ca. zweieinhalb Wochen einen Bescheid vom Konsulat,
daß ich mein Visum abholen könnte. Leider konnte ich erst nach Weihnachten
und Sylvester beim Konsulat nachfragen. Wie auch immer: die Mühe hatte
sich gelohnt, und ich bekam mein Visum. |
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Anmerkung
von Martina: wenn man das alles durchliest... das muss echt Liebe sein...
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e) Zusammenfassung | |||||||||||
Die
hier aufgeführten Punkte und Erläuterungen können von Provinz zu Provinz
und von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede aufweisen. Daher
übernehme ich keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler o.ä. Es ist
ratsam, daß die Ehepartner sich vor ihrer Eheschliessung ausgiebig "kennenlernen".
Ich weiss, daß dies ein schwerwiegender Fall ist, doch gegenseitiges Besuchen
(meist von Seiten des deutschen Ehepartners) kann dazu helfen, daß die
Eheleute Vertrauen zueinander entwickeln. Leider
geht die Mehrzahl der türk.Männer(so meine Beobachtungen)davon aus, sich
mit einer deutschen (oder auch einer anderen ausländischen Frau) zu vermählen
und sich in Deutschland niederzulassen. Dabei werden die Gefühle gegenüber
der deutschen Frau nur "vorgegaukelt" (natürlich könnte dies auch der
umgekehrte Fall sein - deutsche Frau sucht sich einen Ferienboy aus der
türkischen Riviera und protzt damit in Ihrer deutschen Umgebung, was für
einen tollen "Fang" sie gemacht hat) Nun, dies alles ist ein Thema für sich, und ich möchte nicht weiter hineingreifen. Ich hoffe damit so manchen dtsch.türk Binats einen kleinen Überblick, in Sachen "Eheschliessung in Deutschland mit einem Türken" verschafft habe. |