Benötigte Unterlagen und notwendige Prozeduren für eine Eheschliessung in Deutschland mit einem Türken
 

Erfahrungsbericht eines Türken.
von Haydar (vielen Dank für Deine Mühe!!!!)

 

Mit diesem Artikel möchte ich Deutsch-Türkischen Binats einen Überblick für den bevorstehenden "Amtsritt" durch die Türkisch - Deutschen Ämter verschaffen. Der bevorstehende Text basiert sich auf eine Deutsch -Türkische Eheschliessung in Deutschland, zwischen einer Deutschen Staatsangehörigen und einem Türkischen Staatsangehörigen. Es kann durchaus auch umgekehrt angenommen werden ( Deutscher + Türkin, Heirat in Deutschland). Ich gehe davon aus, daß der Türkische Ehepartner bis jetzt noch kein Deutsches Visum hat und die Beziehung der beiden Ehepartner nicht auf "Scheinehe" beruht, sondern auf "echte" Liebe und Fürsorge.

Dieser Erfahrungsbericht ist unter fünf Überschriften gegliedert.

 

 
a)
Notwendige Unterlagen und Prozeduren für das Standesamt in Deutschland
b)
Notwendige Unterlagen und Prozeduren für den Antrag auf ein Visum zwecks Eheschliessung in Deutschland
c)
Türkische Einwohnermeldeämter und Urkunden
d)
Unser Erlebnis und "Gang durch die Instutitionen" für die Eheschliessung in Deutschland
e)

Zusammenfassung

 

  a) Notwendige Unterlagen und Prozeduren für das Standesamt in Deutschland *
 

Beitrittserklärung (erhält man vom dtsch. Standesamt)
Dieser Bogen muß vom türkischen Ehepartner vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Damit gibt der türk. Ehepartner eine "Vollmacht" für seine Ehepartnerin, zur Anmeldung einer Eheschliessung beim dtsch. Standesamt.

* Internationale Geburtsurkunde (in türk. Uluslararasi Dogum Kayit Örnegi)
Diese Urkunde wird vom türkischen Einwohnermeldeamt(türk. Nüfus Dairesi) ausgestellt und ist mehrsprachig.

* Ehefähigkeitszeugnis (türk. Evlenme Ehliyet Belgesi)
Das EFZ wird vom türkischen Einwohnermeldeamt (türk. Nüfus Dairesi), auf Vorlage der Ledigkeitsbescheinigung ausgefüllt und ist mehrsprachig.
Dieses Dokument besteht aus 14 Spalten und ist max. 6 Monate gültig.

Vorsicht !!! Insbesondere die Angaben der beiden Ehepartner müssen vollständig ausgefüllt sein (Adresse, Namen, Familiennamen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Tag und Ort der Geburt der BEIDEN Ehepartner). Diese Urkunde weist daraufhin, daß Herr Soundso mit Frau Soundso eine Ehe im Ausland (in diesem Fall Deutschland) schliessen kann.

* Ledigkeitsbescheinigung (türk. Nüfus Kayit Örnegi)
Die LB wird vom einheimischen Einwohnermeldeamt in der Türkei ausgestellt und ist max. 6 Monate gültig. Ohne die LB kann kein EFZ vom Einwohnermeldeamt beantragt werden. Also zuerst LB besorgen. Die LB beinhaltet den Personenstand, Rechtsstellung, Name der Mutter und des Vaters, Ort und Nummer des Familienregisters(türk. Nüfusta kayitli oldugu yer ve Numarasi)etc.

* Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung ( Ikametgah Senedi)
Die AB wird vom Leiter des Stadtteils oder Wohnviertels(türk. Mahalle Muhtarligi) des Wohnortes ausgestellt und ist max. 14 Tage gültig. Also zuletzt besorgen.

* Notariell beglaubigte Seiten des Reisepasses (alle Seiten !)
Zur Feststellung der Natlonalität des ausländischen (hier Türke) Ehepartners, benötigt das dtsch. Standesamt alle Seiten des Reisespasses, deren Kopien vom türkischen Notar beglaubigt sein müssen.


Die LB(Ledigkeitsbescheinigung), die Aufenthaltsbescheinigung MÜSSEN übersetzt und notariell beglaubigt sein. Alle oben aufgeführten Unterlagen MÜSSEN im Original beim Standesamt in Deutschland vorliegen. Die deutsche Ehepartnerin beantragt auf Vorlage sämtlicher Unterlagen, Ihrer und des türkischen Ehepartners einen Termin für die standesamtliche Trauung in Deutschland.

Der türk. Ehepartner sollte unbedingt im Besitz von Kopien der o.a. Unterlagen sein. Die braucht er für den Antrag auf das Visum zur Eheschliessung in Deutschland.

   
  b) Notwendige Unterlagen und Prozeduren für den Antrag auf ein Visum zwecks Eheschliessung in Deutschland beim Deutschen Generalkonsulat
 

* Mindestens noch 12 Monate gültigen Reisepass

* Kopien der Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeitszeugnises, Internationalen Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung. Die Übersetzung der LB, AB müssen auch vorliegen.

* Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare(kostenlos am Wachhäuschen des Konsulats erhältlich, unbedingt Formular für Eheschliessung verlangen - nicht Formular für das Besuchervisum)

* Zwei Passbilder neueren Datums (besser mehr)

* Zwei ausreichend frankierte Umschläge

* Kopie der Verpflichtungserklärung der deutschen Ehepartnerin(die bekommt sie von der Ausländerbehörde(ABH) des zukünftigen Wonhortes.

* Kopie der Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung des deutschen Standesamtes.

* Kopie der Niederschrift zur Anmeldung der Eheschliesung vom deutschen Standesamt.

* Eine Antragsgebühr von EUR 25 (ca. 50 DM)

* Zu den Kopien der Verpflichtungserklärung, Aufenthaltsbescheinigung, der Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung, sollten vorsichtshalber ihre Originale auch dabei sein.

* Zur Beantragung des Visums auf jeden Fall sehr früh aufbrechen.
Das Konsulat öffnet gegen 8.30, doch man sollte sich schon um 03.00 (kein Witz, so war es bei mir) anstellen. Dort trägt man sich auf eine Liste ein und wird später angereiht.

Man sollte mit 6 - 10 Wochen Bearbeitungszeit nach der Antragsstellung rechnen. (Bei mir hat es jedoch ca. 3 Wochen gedauert).

Die Visastelle ist auf keinem Fall mit der Ausländerbehörde zu verwechseln. Konsulate dienen meist zur Übertragung von Unterlagen an die jeweiligen ABH's in Deutschland.

* Visaanträge werden von den Konsulaten an die zentrale Ausländerbehörde in Köln per co-mail weitergeleitet, dort wird der Antrag in das Ausländerzentralregister(AZR) aufgenommen und an die ABH des zukünftigen Wohnortes (in diesem Fall der deutschen Ehepartnerin) weitergesendet. Nach positiver oder auch negativer Bewertung des Antrages, wird ein Fax an das Konsulat geschickt. Für diesen Vorgang sollte der türk. Ehepartner das Versanddatum seines Antrages vom Konsulat erfahren.

   
  c) Türkische Einwohnermeldeämter und Urkunden
   
 

* Das Einwohnermeldeamt (türk. Nüfus Müdürlügü)
Die Türkei ist in 81 Provinzen eingeteilt, und jede Provinzhauptstadt hat ihr eigenes "Haupteinwohnermeldeamt".
Die kleineren Bezirke(Ilce-Kaza) oder Städte in diesen Provinzen haben natürlich auch ihr eigenes Einwohnermeldeamt, das dem Einwohnermeldeamt der Provinzhauptstadt unterstellt ist. In diesen EWA'tern werden die Familienregister (türk. Nüfus Kütügü) der Personen geführt. Familienregister beinhalten die kompletten Daten, Straftaten, Rechtsstellung, Personenstand etc. des Bürgers.
Bei türk. EWA'tern werden u.a. auf Verlangen Ledigkeitsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Geburtsurkunden oder Personalausweise ausgestellt. Natürlich wird bei diesen Ämtern vieles mehr gemacht, doch zu unserem Thema sind nur die o.a. Dienste von Bedeutung.
Die Mehrzahl der türkischen Bürger leben in Istanbul (ca.12 Mio), Ankara (ca. 3,7 Mio), Izmir (ca. 2 Mio), Adana (ca. 2 Mio), Bursa ( ca. 1,5 Mio).
Die Einwohnerzahl in Istanbul weist daraufhin, wie überlastet das EWA in dieser Stadt ist. Da die finanziellen und beruflichen Verhältnisse in den kleineren Provinzstädten eher "karg" sind, ziehen die meisten Bürger in die Großstädte. Jedoch lassen sich die Mehrzahl der zugezogenen Bürger von ihrem Heimateinwohnermeldeamt nicht abmelden. Dies führt dazu, daß die Urkunden (LB, EFZ etc.) per Fax an das EWA des Wohnortes zugesendet werden. Man kann aber die original Urkunden von den noch verbleibenden Verwandten oder Bekannten in der Heimatprovinz per Post oder mit einem "Überlandbus"zuschicken lassen.

* Die Leitung des Wohnviertels (Mahalle Muhtarligi)
Jedes Wohnviertel in einem Bezirk hat ihre eigene Leitung. Diese Einrichtung ist die kleinste amtliche Instutition in einer Provinzstadt. Provinzstädte sind nach dem folgenden Schema gegliedert. Provinz (Il)- Bezirk(Ilce) - Dorf(Köy) -Wohnviertel (Mahalle)
Mahalle Muhtarligi (MM) dienen zur Anmeldung der Personen in ihrem Wohngebiet bzw. Wohnort. MM's stellen Meldebescheinigungen (Ikametgah senedi) und Ablichtungen der Personalausweise (Nüfus cüzdani sureti) aus. Die Leiter der MM werden alle 5 Jahre in den Kommunalwahlen von den Bürgern des Wohnviertels gewählt.

   
  d) Unser Erlebnis und "Gang durch die Instutitionen" für die Eheschliessung in Deutschland
   
 

Ich bin selbst Türke, lebe in Istanbul, und werde am 14.02.2002 eine Ehe mit einer Deutschen in Deutschland schliessen. All die Unterlagen und Prozeduren mussten meine Freundin und ich (wir kennen uns schon seit ca 5,5 Jahren) besorgen und durchmachen. Aber glaubt mir, es hat sich wirklich gelohnt. Das lustigste dabei war, daß meine Freundin an meinem Geburtstag mir einen einen Heiratsantrag machte, und ich erstmal ganz verdutzt und sprachlos war (mit Kinnlade ganz unten).

So fing unser Gang durch die Instutionen an.
Auf Anfrage meiner Freundin beim Standesamt in Deutschland vereinbarten wir einen Termin für die Eheschliessung(14.02.2002). Ab Juli fing ich an, die notwendigen Unterlagen zu sammeln, und gab darauf acht, daß die Ledigkeitsbescheinigung, das Ehefähigkeitszeugnis, nicht älter als 6 Monate am Tag der Eheschliessung sind.
Also beantragte ich diese beiden Urkunden ab September vom Einwohnermeldeamt.

Da mein Familienregister in der Provinzstadt Giresun (Schwarzmeerküste)-Alucra(Bezirk) ist, mußte ich einen Verwandten in einschalten, der mir die originale Ledigkeitsbescheinigung zusendet. Ich hatte das EWA dort erstmal angerufen und erkundigte mich nach dem Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). Der gute Herr dort meinte jedoch, daß er in seinem Leben noch nie ein EFZ ausgestellt habe, und so ein Dokument es bei ihnen nicht gäbe. Das brachte mich natürlich etwas aus dem "Gewicht" (wiege 90 Kg). Doch dann fragte ich nach im EWA meines Wohnbezirkes in Istanbul (Kücükcekmece) nach dieser Urkunde, und die bestätigten mir, daß sie dieses Dokument hätten. Sie verlangten von mir nur die Kopie meiner Ledigkeitsbescheinigung.

Der gute Herr füllte leider nur die Spalten zu meiner Person im EFZ aus, und als ich fragte ob die Spalten meiner Verlobten auch nicht zu füllen sind, meinte er dies wäre nicht notwendig.
Denkste !!!
Um sicher zu gehen, faxte ich das EFZ an das Standesamt in Deutschland. Die zuständige Dame dort gab mir zu wissen, dass alle Spalten auszufüllen sind. Also gesagt, getan. Der gute Mann beim EWA war natürlich "empört" über diesen Vorfall, aber ich besänftigte ihn mit "etwas Bachschisch" (hat nichts mit J.S.Bach zu tun), vorauf sich seine Miene ins Positive veränderte. Leider füllte er die Spalte des Wohnortes meiner Verlobten nicht aus, und meinte, dies sei nicht "notwendig". Also faxte ich das EFZ nochmals an das Standesamt, und die gute Frau dort meinte, daß es auch gut wäre, die Angaben des Wohnortes meiner Freundin auch auszufüllen. Mit einem riesen Grummel machte ich mich wieder auf den Weg zum EWA.
Der gute Herr dort entschuldigte sich für den Irrtum, als ihm noch etwas Bachschisch in seine Hände gab, und füllte die Spalte im EFZ aus. Ich mußte ca. 6x hin und her, um dieses verflixte EFZ richtig ausgefüllt zu bekommen.

Da ich in Augsburg geboren bin, beantragte ich meine Geburtsurkunde vom dortigen Standesamt. Dieses schickte meine Geburtsurkunde an die Adresse meiner Verlobten.
Als nächstes liess ich alle Fotokopieseiten meines Reisepasses beim Notar beglaubigen. Zuletzt beantragte ich die Meldebescheinigung und füllte die Beitrittserklärung aus. Die Ledigkeitsbescheinigung und Meldebescheinigung habe ich dann notariell übersetzen lassen.

Meine Verlobte besuchte mich dann im Oktober und nach einem gelungenen Segeltörn in Marmaris, übergab ich ihr die Unterlagen. In der dritten Oktoberwoche wurde unsere Eheschliessung in Deutschland angemeldet. Ende Oktober beantragte ich ein Merkblatt vom Deutschen Generalkonsulat in Istanbul. In diesem Merkblatt stand der folgende Abschnitt in deutsch: "Zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung in Deutschland werden außer den o.a. ersten drei Unterlagen die Dokumente benötigt, die das Standesamt in Deutschland anfordert (i.d.R. internationale Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis, Melde- oder ersatzweise Aufgebotsbescheinigung), sowie eine Einladungs- und Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG von der/dem zukünftigen Ehegattin/en."

Der rote Abschnitt brachte mich allerdings ins Schwanken, denn die internationale Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung hatte ich bereits an das Standesamt durch meine Verlobten abgegeben. Ich bekam dann eine Aufgebotsbescheinigung (nach der neuen Regelung in Deutschland, ist das Aufgebot zur Eheschliessung weggefallen und heisst nun mehr Anmeldung zur Eheschliessung), die auch ersatzweise (anstelle von internationale Geburtsurkunde, internationales Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung) vom Konsulat verlangt wird.

Als ich meine Unterlagen beim Konsulat am 12.November 2001 präsentierte, meinte die "nette" Dame am Schalter, sie bräuchten auch die Kopien der internationalen Geburtsurkunde, des Ehefähigkeitszeugnis und der Meldebescheinigung. Ich wies die nette Dame am Schalter darauf hin, daß ich ersatzweise (so wie es im Merkblatt steht) die Bescheinigung der Anmeldung zur Eheschliessung dabei hatte. Sie meinte jedoch wir hätten uns "auf eigene Faust" beim Standesamt angemeldet ohne das Visum dafür zu beantragen.

Diese Aussage der Konsulatsangestellten verdutzte mich noch mehr, und ich fragte sie, wie es denn anders möglich sei - Denn ohne eine vorherige Anmeldung beim Standesamt (mit den erwünschten Unterlagen) kann doch kein Termin vereinbart werden. Nach langem hin und her wendete sich die nette Dame an ihre Vorgesetzte. Diese gab mir zwar Recht, doch meinte anschließend, daß sie zwar die Unterlagen zur Ausländerbehörde zusenden würde, aber keineswegs eine "Garantie" geben könnte, daß diese Unterlagen auch bearbeitet würden. Sie wollte lediglich die Kopien (keine Originale) des EFZ, der Geburtsurkunde und der Meldebescheinigung inkl. Übersetzung.

Also gesagt getan; ich rief meine Verlobte an, und sie setzte sich in Verbindung mit dem Standesamt, die innerhalb von 30 Minuten meine Unterlagen zufaxte. Leider war es dann schon nach 12.00, und damit zu spät, um nochmals in das Konsulat einzutreten. Denn die Öffnungszeiten für Antragssteller sind von 8.30 bis 11.30.

Dummerweise hatte ich vergessen, einen Bescheid von der Angestellten ausschreiben zu lassen, um nicht wieder in der Schlange zu stehen (Schlangestehen = Volkssport Nr.1 i.d. Türkei). Also begab ich mich mit den vollständigen Dokumenten, am 13.November 2001 wieder an das Konsulat. Ich kam jedesmal (insgsamt 3 x ) gegen 4.00 morgens an, und trug mich in eine Warteliste ein, die von einem der Beamten am Wachhäuschen des Konsulates aufgehängt wurde. Obwohl ich mich als 11. in die Schlange eintrug, kam ich gar nicht mal in das Konsulatsgebäude hinein. So trug ich mich in die Warteliste für den nächsten Tag ein.

Was mir jedoch später auffiel, daß einige Antragssteller, die nach mir kamen, einfach hereingelassen wurden. Daraufhin versuchte ich nochmals mein Glück am Nachmittag. Die "netten" Konsulatsangestellten erkannten mich wieder, und wiesen mich mehrmals zurück. Eine deutsche "Pförtnerin" wies mich darauf hin (mit Gebrüll) das ich erst morgen kommen könnte und ihr es völlig egal sei, seit wieviel Tagen ich hier wäre und welche Unterlagen ich mitgebracht hätte. Ich sprach mit ihr in Deutsch und meinte, dass ihr Vehalten überaus lächerlich sei und sie sich mal in meine Situation versetzten sollte. Daraufhin errötete sie sich noch mehr, und verschwand im Gebäude.
Die türkischen "Nervenfolterknechte" übertrafen natürlich mit all Ihrer Scheusslichkeit jeden Rekord, indem sie mich mit einer Verzögerung meines Antrages bedrohten. Ihr hättet all diese Menschen sehen sollen, die verzweifelt jeden Tag darauf warten, daß sie überhaupt reingelassen werden, geschweige davon dass ihre Unterlagen vollständig sind. Alte Maenner, Greise und Frauen, Kinder im Windelkindalter, kleine Schulmädchen aus Bursa, die nur für zwei Tage eine Erlaubnis von ihrer Schule bekommen haben und schon mal viermal vorort waren...usw. Es ist eine wahre Tragödie, die sich jeden Tag dort abspielt. Einen gemeinsamen Nenner haben beide Seiten(Antragsteller -Konsulatsangestelte): beide warten, beide haben einen Hass gegeneinander.
Nun kam endlich der 14. November, und ich wurde nach dem Ausruf meines Namens hereingelassen. Nach einer halben Stunde Wartezeit im Konsulat, wandte ich mich an den Schalter Nr. 4. Zu meinem Staunen, erkannte mich die Angestellte sofort wieder, und gab mir zu wissen, daß der Fehler im Merkblatt heute in ihrer wöchentlichen Sitzung zutage gebracht werde.
Es schien, daß mein "Nachhaken" ein kleines "Wunder" vollbracht hatte.

Nach der Abgabe meiner vollständigen Unterlagen bekam ich einen Beleg, mit dem ich dann mein Visum abholen konnte. Die Angestellte im Konsulat meinte, daß mein Antrag binnen von 2-3 Wochen wieder in Istanbul eintreffen würde. Tatsächlich bekam ich nach ca. zweieinhalb Wochen einen Bescheid vom Konsulat, daß ich mein Visum abholen könnte. Leider konnte ich erst nach Weihnachten und Sylvester beim Konsulat nachfragen. Wie auch immer: die Mühe hatte sich gelohnt, und ich bekam mein Visum.

Nun ist bereits der 04.02., und ich werde mit meiner Göttergattin am 14.02. heiraten, und anschliessend in Berlin feiern. Sie ist nämlich eine echte berliner "Göre"...frage mich bloss, was sie an einem "Augsburger Pfeffersack" wie mich gefunden hat ;-)))))))

Haydar

 

Anmerkung von Martina: wenn man das alles durchliest... das muss echt Liebe sein... ;-)
Alles Gute für Euch beide!!!!!!!!!!

  e) Zusammenfassung
   
 

Die hier aufgeführten Punkte und Erläuterungen können von Provinz zu Provinz und von Bundesland zu Bundesland kleinere Unterschiede aufweisen. Daher übernehme ich keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler o.ä.

Bitte verhaltet Euch bei den jeweiligen Amtern ruhig und gelassen.
Gefühlsausbrüche und subjektive "Bemerkungen" über die Beamten dienen nur zur Verzögerung Eurer Anliegen. Wichtig ist es, sich vor einer Eheschliessung ausreichend zu informieren und über seine Rechte im Klaren zu sein. Dies gilt für beide Ehepartner.

Es ist ratsam, daß die Ehepartner sich vor ihrer Eheschliessung ausgiebig "kennenlernen". Ich weiss, daß dies ein schwerwiegender Fall ist, doch gegenseitiges Besuchen (meist von Seiten des deutschen Ehepartners) kann dazu helfen, daß die Eheleute Vertrauen zueinander entwickeln.
Beide Ehepartner der unterschiedlichen Nationalität müssen sich darüber im Klaren sein, daß sie nicht nur mit einem Menschen heiraten, sondern auch Ihre Kulturen, Lebensweisen, Angewohnheiten mit in die Ehe nehmen.
Der türkische Mann fühlt sich immer noch in der Rolle des Beschützers, Hauptgeldverdieners und Fürsorgers seiner Familie. Hauptsächlich gilt es für den türkischen Mann, keine Schwächen in seiner Familie und Umgebung zu zeigen.
Wobei die dtsch. Frau ganz andere in einem ganz anderem Kultursystem sich entwickelt hat und eventuell ihr(e) Verhalten, Angewohnheiten und Weltanschauung grundverschieden von der türkischen Kultur sind.

In diesem Hinblick möchte ich unbedingt auf Toleranz hinweisen, die so manches Problem in den binationalen Ehen lösen kann. Auch müssten BEIDE Seiten bereit sein, ggf. in manchen Aspekten der Familie und Ehe "über Ihren eigenen Schatten zu springen". Sicher ist es nicht leichter getan als gesagt, doch wenn die gegenseitige Liebe und Fürsorge der gemeinsame Nenner in einer Binat-Beziehung ist, müsste dies eigentlich kein großes Problem sein. Die meisten dtsch-türk. Bekanntschaften finden sich in den Tourismusregionen der Türkei statt.

Leider geht die Mehrzahl der türk.Männer(so meine Beobachtungen)davon aus, sich mit einer deutschen (oder auch einer anderen ausländischen Frau) zu vermählen und sich in Deutschland niederzulassen. Dabei werden die Gefühle gegenüber der deutschen Frau nur "vorgegaukelt" (natürlich könnte dies auch der umgekehrte Fall sein - deutsche Frau sucht sich einen Ferienboy aus der türkischen Riviera und protzt damit in Ihrer deutschen Umgebung, was für einen tollen "Fang" sie gemacht hat)
Drum rate ich besonders den deutschen Frauen, sich 101 % über Ihre Ehepartner sicher zu sein(ich weiss, man kann nie 100 pro sicher sein)...

Nun, dies alles ist ein Thema für sich, und ich möchte nicht weiter hineingreifen. Ich hoffe damit so manchen dtsch.türk Binats einen kleinen Überblick, in Sachen "Eheschliessung in Deutschland mit einem Türken" verschafft habe.